| Beiträge & Mitgliedsformular |
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Beitragsordnung der Sportfreunde 02 Reutlingen e.V.Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die Abteilungsbeiträge, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt derzeit: Mitgliedsart/Jahres-Beitrag ab 01.01. / halber Beitrag ab 01.07.: Einzelmitgliedschaft 75,00 € Erwachsene/r
Einzelmitgliedschaft 55,00 € Senioren/innen
Einzelmitgliedschaft 45,00 € Jugendliche/Schüler
Familienmitgliedschaft 100,00 € Eltern + Kind/er
(Familienbeitrag gilt für allle Mitglieder einer häuslichen Lebensgemeinschaft: Elternteile und Kinder, sofern sie den gleichen 1. Wohnsitz haben. Der Familienbeitrag umfasst auch alleinstehende Frauen/Männer mit Kinder mit gleichem 1. Wohnsitz) Eventuelle Zusatzkosten:
1. Verwaltungsgebühr für Neumitgliedschaft: 10,00 € 2. Verwaltungsgebühr für Mehrkosten durch Rechnungszahlung anstelle Lastschrift: 6,00 € 3. Bankgebühren bei erfolglosem Bankeinzug: 4,00€ zzgl. Verwaltungsgebühr: 5,00 € 4. Mahngebühren pro Zahlungs-Erinnerung: 5,00 €;
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